Airproduct AG | Bremgartenstrasse 21 | CH-8966 Oberwil-Lieli

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Warenlieferungen von Airproduct AG, Bremgartenstrasse 21, 8966 Oberwil-Lieli (nachfolgend «Airproduct AG»). Die jeweils aktuelle Version ist unter www.airproduct.ch abrufbar.

1.2 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 20 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhoben wird.

1.3 Airproduct AG liefert ausschliesslich auf Grundlage der AGB. Abweichungen hierzu sind nur in schriftlicher Form gültig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Airproduct AG im Allgemeinen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder der eventuell getroffenen weiteren Vereinbarungen anfänglich oder nachträglich ungültig werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

1.5 Regelmässige Preisanpassungen infolge Änderung der Marktverhältnisse oder wegen Wechselkursschwankungen behalten wir uns vor. Unsere Preislisten und Offerten sind nur innerhalb allfällig speziell offerierter Bedingungsfristen verbindlich. Preis-, Modell- und technische Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten.

2 VERKAUFSUNTERLAGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Die von Airproduct AG vor Bestellung abgegebenen Verkaufsunterlagen sowie die technischen Beschriebe sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage, nicht verbindlich.

2.2 An Logos, Marken, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Marken- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail erhalten.

2.4 Falls Airproduct AG auf eine Bestellung mit einer abweichenden Lieferofferte antwortet, muss diese innert 5 Tagen schriftlich abgelehnt werden, andernfalls gilt die geänderte Offerte als genehmigt.

2.5 Bestellungen von Waren, die nicht zum Sortiment von Airproduct AG gehören und als Sondereinkauf abgewickelt werden, müssen einen Mindestpositionswert von 100.- CHF erreichen oder zu einem Auftrag mit einem Mindestauftragswert über 500.- CHF gehören. Zudem müssen alle Sondereinkaufs-Artikel ausnahmslos in schriftlicher Form vom Auftraggeber selbst bestellt oder die Bestellung schriftlich bestätigt werden.

3 PREISE

3.1 Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) die VOC und die RG sind in den Preisen nicht inbegriffen. Der mindestbestellwert beträgt CHF 30.-.

3.2 Alle Fracht-, Versicherungs-, Bewilligungs- und Beurkundungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Das gleiche gilt für amtliche Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben, welche im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erhoben werden, soweit auch hier nicht etwas anderes vereinbart wurde. Sollten derartige Abgaben von Airproduct AG bezogen worden sein, müssen diese auf erste Aufforderung hin zurückerstatten werden, anderslautende Vereinbarungen vorbehalten.

3.3 Versandkosten entnimmt man aus unserer Homepage: Lieferung und Versand

4 ZAHLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Ihnen stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
Rechnung: Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Ware und Rechnung per Überweisung auf das Airproduct AG Bankkonto innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeglichen (Skonto-) Abzüge bezahlt. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Frist, gilt dies als Verzug. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
Vorkasse: Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird unsere Bankverbindung in einer separaten E-Mail zugestellt und die Ware nach Zahlungseingang geliefert
.
Zahlung bei Abholung: Der Rechnungsbetrag wird bei Abholung bar oder mit Karte bezahlt.

4.2 Sofern Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, ist Airproduct AG bzw. der Inkassodienstleister ohne Weiteres berechtigt, folgende Kosten für den Zahlungsverzug in Rechnung zu stellen:
a) Verzugszinsen in Höhe von 5 %
b) Mahngebühren von CHF 20 (bei Rechnungsbetrag bis CHF 1‘000) bzw. CHF 50 (bei einem Rechnungsbetrag über CHF 1‘000) pro Mahnung.

4.3 Die Airproduct AG mahnt ab Ablauf der Zahlungsfrist wie folgt:
Nach 21 Tagen: Zahlungserinnerung
Nach 42 Tagen: 1. Mahnung
Nach 63 Tagen: 2. Mahnung (inkl. Betreibungsandrohung)

4.4 Sofern Zahlungsverpflichtungen in den Rückstand geraten, ist Airproduct AG berechtigt, Warenauslieferung so lange zu pausieren, bis der Ausstand vollständig beglichen ist.

4.5 Airproduct AG ist berechtigt, sämtliche Forderungen, welche durch Kunden erhoben werden, mit zustehenden Zahlungsansprüchen zu verrechnen ("Verrechnungslage"). Kunden dürfen Zahlungsverpflichtungen nur mit solchen Forderungen verrechnen, welche von Airproduct AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.6 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist Airproduct AG berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und die Auslieferung von noch nicht vollständig bezahlten Waren von entsprechenden Vorauszahlungen abhängig zu machen.

5 LIEFERFRISTEN

5.1 Airproduct AG sichert eine speditive Auftragsabwicklung zu, kann aber infolge der dezentralen Logistikstrukturen nicht allgemein verbindliche Lieferfristen garantieren.

5.2 Airproduct AG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

5.3 Zusagen über Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Airproduct AG schriftlich bestätigt worden wurden.

5.4 Teillieferungen sind zulässig.

5.5 Kann eine Lieferfrist aus einem der folgenden Gründe nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeitdauer:
a) Die Nichteinhaltung der Lieferfrist ist auf höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und nicht von Airproduct AG verschuldete Ereignisse zurückzuführen.
b) Der Auftraggeber ist seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen.
c) Es werden nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt.
d) Der Auftraggeber hat falsche Lieferanschriften angegeben.

6 VERSAND, VERSICHERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG

6.1 Lieferung nach Incoterms 2020. Die Variante ist in der Auftragsbestätigung ersichtlich.

7 EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Airproduct AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inklusive sämtlicher im Zusammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren. Solange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist Airproduct AG berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche den mit dem Eigentumsvorbehalt verfolgten Zielen zuwiderlaufen würden.

8 GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSANSPRÜCHE

8.1 Airproduct AG übernimmt gemäss den nachfolgenden Bestimmungen, während 24 Monaten ab Auslieferungsdatum eine Gewährleistung gegen Produktions- oder Materialfehler der ausgelieferten Waren, mit Ausnahme von ausgewiesenen Sondereinkaufsartikeln, sofern gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist.

8.2 Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat der Kunde innert 10 Werktagen nach Erhalt der Sendung Airproduct AG hierüber schriftlich Mängelrüge zu erstatten. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese Airproduct AG innert 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert jegliche Garantieansprüche.

8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften. Airproduct AG schliesst die Gewährleistungspflicht aus, falls der Kunde oder Drittpersonen, welche von Airproduct AG nicht vorgängig autorisiert wurden, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt/ vornehmen.

8.4 Für Mängel, welche nach der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach der Auslieferung auftreten, schliesst Airproduct AG jegliche Gewährleistungsansprüche aus.

8.5 Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so kann Airproduct AG nach eigener Wahl die Mängelbehebung durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung von neuer, mangelfreier Ware, vornehmen.

8.6 Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Auflösung des Vertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

8.7 Höhere Gewalt befreit die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten namentlich Streiks, Blockaden und Aussperrungen, Unfälle, Feuer, Erdbeben und andere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege oder Aufstände, Sabotage, ausserordentliche behördliche oder staatliche Massnahmen, Eingriffe, Verfügungen oder Einziehungen jeder Art, Quarantänebeschränkungen, Verkehrsunterbrüche, Drittverschulden ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien etc. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, einander im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen.

8.8 Bei ausgewiesenen Sondereinkaufsartikeln gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers.

9 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

9.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am Hauptsitz von Airproduct AG.

9.2 Airproduct AG ist berechtigt Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhalten hat, unbesehen der Herkunft dieser Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von Airproduct AG. Airproduct AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

9.4 Diese AGB und alle darauf gestützt abgeschlossenen Verträge unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht.

10 RÜCKGABERECHT

10.1 Erhaltene Ware kann bis maximal 14 Tage ab Lieferschein-Datum retourniert werden. Chemische und chemisch-technische Produkte können nicht retourniert werden.

10.2 Sondereinkaufsartikel, die auf Wunsch vom Kunden bestellt wurden, sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Diese können weder storniert noch retourniert werden. In solchen Fällen werden die vollständigen Lieferkosten (inkl. allfällige Rückversandkosten) und der Verkaufspreis dem Kunden verrechnet.

10.3 Sonderanfertigungen wie Werkstatteinrichtungen oder Fahrzeugeinrichtungen können nicht retourniert werden. Stornierungen sind nur möglich, ehe die Vorproduktion in Auftrag gegeben wurde. Nach diesem Zeitpunkt wird der volle Verkaufspreis verrechnet.

11 VERHALTENSKODEX

11.1 Folgenden Verhaltenskodizes hat sich Airproduct AG unterworfen: Code of Compliance (Reca Group). Compliance hat bei Airproduct AG sowie bei RECA AG und in der gesamten RECA Group allerhöchste Priorität. Die Vorstände der RECA AG und die Geschäftsführer aller Unternehmen der RECA Group bekennen sich ausdrücklich zu einem fairen Wettbewerb sowie zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze, insbesondere in Bezug auf Korruption, Bestechung und Preisabsprachen, die strikt abgelehnt und in keiner Weise toleriert werden.

11.2 Die RECA AG verfügt über eine Reihe von Richtlinien, in denen entsprechende Verhaltensvorschriften unmissverständlich formuliert sind. Jeder Mitarbeiter wird darüber informiert und entsprechend geschult.

Airproduct AG – Unsere Werte
Code of Compliance (Reca Group)
Reporting-Hotline SpeakUp (Reca Group)
Airproduct AG - Datenschutzrichtlinien


COMPLIANCE-BEAUFTRAGTER

Ramona Altenburg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. +41(0)56/ 648 8 060

DATENSCHUTZ-BEAUFTRAGTER
Ramona Altenburg
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Tel. +41(0)56/ 648 8 060

DATENSCHUTZ-HOTLINE (Würth International AG)
Tel. +41(0)81/ 558 0 303
Skype: Hotline Datenschutz, CH-Wuerth INT AG

 

Airproduct AG • Bremgartenstrasse 21• 8966 Oberwil-Lieli

+41 56 633 9 633 • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. • www.airproduct.ch

Stand Februar 2024

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