Von Profis für Profis: Leitern- und Fahrgerüstprüfung in unseren Handwerkershops
Wir bieten unseren Kunden eine schnelle und unkomplizierte Sicht- und Funktionskontrolle in unseren Handwerkershops (Oberwil-Lieli, Basel und St. Gallen) an. Leitern und Fahrgerüste bergen ein gewisses Mass an Gefahrenpotential. Gemäss Angaben der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) ereignen sich 6000 Berufsunfälle pro Jahr beim Einsatz von Leitern. Diese Arbeitsmittel sind gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Unfallverhütung VUV fachgerecht anhand Angaben des Herstellers in Stand zu halten und mit entsprechenden Massnahmen zu dokumentieren.
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VUV (Verordnung über die Unfallverhütung)
Es wird verlangt, dass Arbeitsmittel wie Leitern bestimmungsgemäss verwendet werden:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/1968_1968_1968/de#a32a -
BauAV (Bauarbeitenverordnung)
Rechtliche Vorgaben für das Arbeiten mit Leitern an einem Bauwerk:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/560/de#chap_2/sec_3
Es wird empfohlen, alle 12 Monate eine Sicht- und Funktionsprüfung zu machen. Die Sicht- und Funktionskontrolle wird von einem Fachmann durchgeführt. Airproduct verfügt über entsprechend ausgebildete Mitarbeiter, welche diesen Prozess für euch übernehmen. Sicherheit steht bei uns an erster Stelle!
Wann: | Termin-Vereinbarung bei deinem persönlichen Aussendienst, unter 056 633 9 633 oder |
Dauer: | Pro Leiter/Fahrgerüst rechnen wir mit einer Prüfdauer von ca. 15 Minuten |
Kosten: | CHF 40.– exkl. MWSt. Der Preis gilt pro überprüfte Leiter/ Fahrgerüst |
Was beinhaltet die Sicht- und Funktionskontrolle in unseren Handwerkershops?
- Grundsätzliche Beratung zu Leitern und Gerüsten, deren rechtliche Rahmenbedingungen/ Normen und Informationen über sicheren Umgang mit Steigtechnik
- Leitern- und Gerüstprüfung anhand aktueller Verordnungen, Richtlinien und Normen für bis zu 10 Leitern
- Prüfung inkl. Dokumentation und Besprechung (siehe Kontrollblatt)
- Prüf-Etikett für ein Jahr/ Leiter
Hinweise zu den Kriterien können Sie aus unserem Kontrollblatt für Leitern und Tritte entnehmen.
Sicherer Umgang mit Steigtechnik
TRBS – Technische Regeln für die Betriebssicherheit
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit werden im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeitet und konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Durch die Anwendung und Beachtung der technischen Regeln kann der Unternehmer sicherstellen, dass die Anforderungen der BetrSichV bei den entsprechenden Arbeiten beachtet werden.
Leitern als Verkehrsweg
Bis zu einer Höhe von 5 Metern dürfen Sprossen- und Stufenleitern als Zu- und Abgang zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden. Für höher gelegene Zugänge sind Alternativen (z. B. Gerüste) einzusetzen.
Ausnahme: Wird die Sprossen- oder Stufenleiter als Zugang nur sehr selten benutzt, dürfen Leitern auch bei mehr als 5 Metern Höhenunterschied verwendet werden.
Leitern als Arbeitsplatz
Bis zu einer Standhöhe von 2 Metern ist die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig. Bei einer Standhöhe von 2 bis 5 Metern dürfen die Leitern lediglich für zeitweilige Arbeiten (weniger als 2 Stunden) verwendet werden. Bei über 5 Metern Standhöhe ist grundsätzlich ein alternatives Arbeitsmittel (z. B. ein Fahrgerüst) zu wählen.
Grundsätzlich: Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können und der Benutzer mit beiden Füssen auf einer Stufe (mind. 80mm Auftrittsfläche), einem Einhängetritt oder einer Plattform steht. Die Verwendung von Sprossenleitern ist nur in Ausnahmefällen (z. B. in engen Schächten) zulässig.
Auswahl der Leitergrösse/länge
Bei der Wahl der Leitergrösse/-länge sollte folgendes beachtet werden:
Anlegeleitern dürfen nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse bestiegen werden, damit ausreichender Halt möglich ist.
Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung «Stehleiter mit Steckteil» dürfen nur bis zur fünftobersten Sprosse bestiegen werden.
Beidseitig besteigbare Stehleitern dürfen nur bis zur drittobersten Stufe/Sprosse bestiegen werden, damit ausreichender Halt möglich ist.
Die Grösse von Stehleitern mit Plattform sowie von Podestleitern muss so gewählt werden, dass der Benutzer die maximal erforderliche Areitshöhe ohne sich zu recken von der Plattform aus erreichen kann.
Zur einfachen Bestimmung des richtigen Anlegewinkels dient die sogenannte Ellenbogenmethode.
Standhöhe, Arbeitshöhe, Reichhöhe
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Berechnung der Leiterlänge
Beispiel zur Berechnung der Mindestleiterlänge: Senkr. Höhe (oberer Anlegepunkt) beträgt 6.00 m. Bei Verwendung einer Sprossenleiter: (70° Neigungswinkel): 6.00 m x 1.064 = 6.40 m
Erforderliche Mindsestleiterlänge bei Anstellwinkel
75° Sprossenleitern
(Gerade noch zulässig)75° Sprossenleitern
(Empfehlung)68° Stufenleitern 60° Treppen 45° Treppen Senkr. Höhe Senkr. Höhe x
Faktor 1.035Senkr. Höhe x
Faktor 1.065Senkr. Höhe x
Faktor 1.080Senkr. Höhe x
Faktor 1.155Senkr. Höhe x
Faktor 1.4142.00 m 2.05 m 2.15 m 2.15 m 2.30 m 2.85 m 2.50 m 2.60 m 2.65 m 2.70 m 2.90 m 3.55 m 3.00 m 3.10 m 3.20 m 3.25 m 3.45 m 4.25 m 3.50 m 3.60 m 3.70 m 3.80 m 4.05 m 4.95 m 4.00 m 4.15 m 4.25 m 4.30 m 4.60 m 5.65 m 4.50 m 4.65 m 4.80 m – 5.20 m 6.35 m 5.00 m 5.20 m 5.30 m – 5.80 m 7.05 m 5.50 m 5.70 m 5.85 m – 6.35 m 7.80 m 6.00 m 6.20 m 6.40 m – 6.95 m 8.50 m 6.50 m 6.75 m 6.90 m – 7.50 m 9.20 m 7.00 m 7.25 m 7.45 m – 8.10 m 9.90 m
Aus der Tabelle die erforderliche Mindestlängen ablesen. Empfehlenswert ist die Verwendung der nächstgrösseren Leiterlänge.